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            Die alte Stadtmauer aus dem 16. Jahrhundert



Das Denkmal der größten sächsischen Unternehmerin Barbara Uthmann 


        Das Denkmal des berühmten Rechenlehrers Adam Ries

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ZUM ANNABERGER KLOSTERFEST GAB  ES THEATERAUFFÜHRUNGEN.

Gestaltet durch Mitgliedern des Annaberger Familienzentrums,

die Stücke aus der Feder von Joachim Mehnert   


2000 

                  Barbara Uthmann


2003

                      Adam Ries

2005 

            Der Pestpfarrer von Annaberg

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Urkundlich zum ersten Male erwähnt wird Schlettau im Jahre 1351.  Am 24. März dieses Jahres stellte nämlich Karl IV., Römischer und Böhmischer König, zu Prag einen Lehnsbrief aus. Hierin erklärt er, daß er seinen lieben Getreuen Friedrich und Bernhard von Schönburg, nachdem sie gelobt und geschworen hätten, ihm seinen Erben und der Krone von Böhmen treu, gehorsam  und untertänig zu sein, als deren rechter Erbherr die Festen

 Hassenstein,

  Schlettau

und Preßnitz, mit all ihren Zugehörungen wie sie es hergebracht und redlich besessen   haben und besitzen, für sich und ihre Nachkommen  zu einem rechten Mannlehn gegeben habe.
Die beiden Edlen datierten den eben erwähnten Bekenntnisbrief vom 25. Mai.         Sie tun darin öffentlich kund, daß sie den Hassenstein, Sletyn und die Breßnicß mit aller zugehorunge zu rechtem Manneslehn.......als von der Cronen zu Beheim empfangen und den Huldigungseid geleistet haben.  Schlettau bildet also einen Bestandteil der Herrschaft Hassenstein und befand sich unter den Händen eines Zweiges des Hauses Schönburg, nämlich der Crimmitschauer - Hassensteiner Linie 
desselben. Politisch gehörte es aber zu Böhmen.
Mehr vermag eine Urkunde vom 2.Juni  1367 (gegeben zu Stollberg) darzubieten.
In derselben macht wiederum Karl IV. bekannt, daß er auf beständiges   Bitten des Edlen Bernhard von Schönburg in seiner Eigenschaft als böhmischer König verfügt habe, daß von nun an für immer die Bürger der Stadt Schlettau (Opidi in Slethen)        -diese Stadt liege innerhalb der Grenzen (infra fines) Böhmens                                      und gehe bei einem König von Böhmen zu Lehen - sowie die Bewohner der Ortschaften Walthersdorf(Waltersdorff), Cranzahl(Crahenzahl), Sehma(Seme), Cunersdorf(Cunradsdorf) und Königswalde(Kunigswalde), ohne Steuer (exacto)    und ohne Zoll (ungelt), ob solche bereits bestünden  oder erst eingeführt würden, aus allen Teilen Böhmens  Pferde, Rinder, Schweine  und andere Tiere, ebenso Getreide und andere beliebige Waren nach Bedarf für ihren Gebrauch beziehen dürften. Dieses Rechts sollten sie sich, ebenso wie die übrigen Untertanen des Königreiches erfreuen dürfen, ohne  von den Behörden, bei Vermeidung höchst königlicher Ungnade, jetzt und künftig daran gehindert zu werden.
Wir empfangen hier eine Bestätigung der Tatsache, daß Schlettau zu Böhmen  gehört hat. Ferner lernen wir auch die Zugehörigkeit des Schlosses,                           den Bereich der ganzen Herrschaft kennen. Bemerkt soll nur werden, daß unter Königswalde natürlich ausschließlich die frühere sogenannte „Amtsseite”, d.h. die Dorfseite links des Pöhlabachs zu verstehen ist. Sie bildet ebenso ein Dorf für sich wie die sogenannte „Ratsseite”, die übrigens als besondere Niederlassung auch einen besonderen Namen, wenigsten zu Ende des 13. Jahrhunderts, nämlich Lichtenhain, führte.
Endlich ergibt sich aus dieser Urkunde, daß zwischen 1351 - 1367 der Besitz von Schlettau allein auf Bernhard von Schönburg übergegangen ist,                                    da sein Mitbelehnter, ein Vetter 2. Grades seinens Vaters, der im Lehnbrief des Jahres 1351 erwähnte Friedrich, ums Jahr 1367 verstorben war. Die Kinder des Letzteren erhoben noch 1367 Ansprüche auf die Herrschaft Hassenstein, aber Karl IV. versprach Bernhard   und dessen  älteren Bruder dagegen zu beschützen,         weil sie so gefällig gewesen waren, ihm ihre vom Vater ererbte reichslehnbare Herrschaft Stollberg käuflich abzulassen. 

Hierzu eine kurze Übersicht des für unsere Zwecke notwendigen Stammbaumes des Schönburgischen Hauses:

 Friedrich I. (gest. 1291)    Enkel des ersten uns urkundlich benannten Edlen Hermann von Schönburg.
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HermannIV. (gest. 1300) und 4 Brüder darunter          Friedrich II. (Altglauchausche Linie)

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Friedrich IV. (gest. 1350)                                           Hermann V. und 2 Brüder (ohne Erben)
(Crimmitschau - Hassensteiner Linie)
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Hermann VI. (gest. 1364) und 3 Brüder                  Friedrich (gest.1360), - und 2 Brüder 
 ________________________________             Mitbesitzer von Hassenstein, neben                                                                   Cousin Bernhard, aus der Crimmitschauer Linie

   Crimmitschauer                                                      Hassensteiner                                                Linie:                                                                   Linie:
  Hermann VII.                                              Bernhard (gest. 1393)
  Sigismund                                                  Fritz (Wird 1418 des Hassenstein beraubt.
 (Erlischt 1418)                                        Seine Nachkommen übernehmen die Herrschaft      
                                                           Hoyerswerda, gehen 1585 jedoch völlig leer aus.)               

Friedrich IV. hatte Crimmitschau und Stollberg, sowie den Hassenstein besesssen. Seine Söhne tauschten gegen den Mitbesitz am Hassenstein, den sie ihrem Vetter Friedrich überließen, dessen Anteil an Glauchau ein, und sein Enkel Bernhard wurde samt jenem Friedrich, wie wir sahen, belehnt und trat nach dem Tode seines  Mitbelehnten als alleiniger Lehnsinhaber auf.

Auf Bernhard folgte sein Sohn Fritz, von dessen Geschwistern zwei Brüder in den Deutschritterorden traten.

Er tritt in seinem Eintrage der Konfirmationsbücher des Prager Erzstiftes als Patron der Kirche zu Schlettau auf: dieses Recht zählte also auch zu den Zugehörungen der dortigen Herrschaft.

„Am 13 .Juli 1393, so lesen wir da, ward die Bestätigung (tsch. crida ) erteilt dem Herrn Conrad aus Eibenstock

(Eypenstock, lies: Eybenstock), Priester der Diözese Naumburg, für die Pfarrkirche  in Schlettau (ad ecclestiam paroch. (ialem) in Slatyna), erledigt durch den Tod des Matthias, auf Vorschlag (ad presentacionem ) des Herrn Friedrich von Schönburg (Schomburg).”

Den verstorbenen Pfarrer Matthias erwähnt bereits eine Urkunde des Albrecht von Schönburg, Herrn zu Egerberg, vom Jahre 1384 , die ihn - er war zugleich Altarist (natürlich mit Hilfe eines Vikars) in Zwickau - als Ern Matthesen, pfarrer zcu der Slethin aufgeführt. An seine Stelle traht, als er starb, im Sommer 1393 der in Eibenstock (Parochie Schwarzenberg) als Kaplan amtierende Konrad: seinen Familiennahmen erfahren wir ebenso wenig wie den seines Vorgängers, auch später nicht, wo wir von ihm hören. In seienm Eintrage taucht auch der böhmische Name des Pfarrortes auf: Slatina.
 ( Die Matrikel des Erzbistums Prag vom jahre 1384 registriert unter dem Archidiakonate Saaz und dem Erzpriesterstuhle Kaaden die Parochie Slatina. Daneben erscheinen unter anderem folgende Kirchen und Kapellen: Prisenice (Preßnitz), Luchov (Laucha), Schloß Hassenstein, Klasterec (Klösterle) Grunerov (Brunersdorf), Kralup mit Filiat Kurbice (Körbitz) u. a. m. Damit unterliegt es kaum einem Zweifel, daß unser Schlettau gemeint ist. 

Das nächste Dokument welches über Schlettau Aufschluß gibt dadiert vom 10. August1405.
Darin bekommt nämlich Fritz von Schönburg, Herr zum Hassenstein, samt seiner Ehewirtin
Elisabeth, Frau daselbst, daß sie beide gemäß dem Rate ihrer Getreuen mit den Schöppe
und der Gemeinde ihrer Stadt „zu der Sletin” dahin übereingekommen seien, daß diese ihnen
und ihren Nachkommen jährlich 50 Schock Prager Münze (20 zu Walpurgis, 25. Febr., und
30 zu Michaelis, 29. Sept.) reichen. Dafür sollen sie frei sein von der Bethe (Steuer) an Ochsen (Eine Abgabe für die Ausübung der obersten Gerichtsbarkeit oder Blutgerichtsbarkeit genannt), an Haferfuhren und an Pferden (zu Frondiensten für den landwirtschaftlichen Betrieb des Herrschaftlichen Vorwerkes), sowie von Diensten für den Transport von Briefen (der sogenannten kleinen Bethe).
Diese Ablösesumme   darf nicht gesteigert werden. An abgestorbenem Gute (Erbmasse) hatte
die Herrschaft früher ihr Teil gehabt, jetzt soll es jeder an den nächsten Freunde vererben können.Nur sollte man bei Versetzungen der Herrschaft mit Gelde behilflich sein und Hofdienste zu Ackergebäuden wie schon dem Vater (Bernhard) weiterhin leisten.
Würde der Brief Veränderungen erleiden oder verderben, so solle eine Abschrift innnerhalb eines Monats gewährt werden. Diesen Vertrag unterzeichneten außer der Herrschaft „Herr
Konrad, Pfarrer zu Sletin und drei Adlige, darunter Konrad von Kowitz, vermutlich der Schönburgische Schloßvogt.
Man ersieht aus dieser Ablösung, daß sich die Herrschaft in Geldverlegenheit befand, und das kam noch mehr zum Ausdruck durch den Verkauf Schlettaus am 20. Januar 1413.
Nur ein schmaler Streifen(Oberscheibe und die Flur des 1522 gegründeten Scheibenberg in der Grafschaft Hartenstein, welche der Glauchausche Vetter des Hassensteiner, Veit I. von Schönburg, 1406 dem Burggrafen Heinrich I. von Meißen abgekauft hatte ) trennte die die Herrschaft Schlettau von dem Gebiete des Zisterzienserklosters Grünhain, welches das ganze Tal der Mittweida von Unterscheibe an abwärts sein eigen nannte, und dessen Ort Hermannsdorf, eine Exclave, im Norden an jene Herrschaft stieß.
Fritz von Schönburg und seine Gemahlin Ilse veräußerten nun an dieses reiche und mächtige Kloster die „Slethin mit den dorffern Waltersdorff, Sheme, Kraentzagill, Conradtsdorff unde mit halben dorfe Konigßwalde”  und empfingen dafür außer  den drei bei Komotau gelegenen
Dörfern Retschitz(Retzig), Sosau (Saßa) und Natschau (Nusche), und zwar letztere zwei anteilig, noch eine Summe von 840 Schock böhmischer Groschen.
Die Schönburger hatten daraufhin ihre früheren Untertanen in Schlettau und Umgebung von dem Kloster „zcu einem huldigen lassen und ihrerseits in jenen böhmischen Ortschaften  die Huldigung empfangen. sie überließen dem Kloster allle Rechte, Renten, Zinsen und Nutzungen, wie sie heißen mochten, alle Gerichtsbarkeit, die höchste wie die niedrigste, über Haupt, Leib oder Hand, in- und auswendig, auf den Straßen, in den Wäldern, auf dem Felde, also im ganzen Gebiete  der Herrschaft.
Ferner sollte das Kloster haben: alle Bergwerke, bebaut  oder nicht, alle Wildbahnen und alles Federspiel, groß und klein, alle Fischerei in den Teichen und sämtlichen Gewässern, vor allem „ in deme wassern undir dem bernstein, des wassers beide uffere gehoren zu der Slethin”.
Damit ist natürlich der Pöhlbach gemeint. ferner erhielt Grünhain alle Wälder und Gehölze, alle Berge und Gründe , alle Wasser und wasserlaüfe  und eigentlic - d. i. als Allodriagrundstück - „was yhene halbin (jenseits d. i. rechts) des wassirs bei dem wyprechte (d.i. Weipert) lyt, daß sal gehorin zu der Slethin”, also wie es so erklärt Fritz von Schönburg
„unser  Vater selig (Bernhard) und alle unsere Vorfahren (der Großvater Hermann und der Urgroßvater Friedrich IV.) gebraucht und besessen haben. 
Unter dem letztgennannten Besitzstück ist sicher das  Mannlehngut Bärenstein zu verstehen.
Schließlich sollte das kirchlehn zur Slethin, das ist der Patronat, dem Kloster zusehen, und niemand als der Abt die Pfarrstelle zu vergeben haben. die Schönburgischen Untertanen zu Kudenitz bei Kaaden (Kotenitz) seien selbstverständlich wie vordem verpflichtet, jährlich zur Frühmesse in Schlettau 3 Schock böhmische Groschen am st. Martinstag (11. November)
weiter zu entrichten. Fritz von Schönburg leistete mit seinem Gemahl Ilse feierlichst verzicht, und das Ehepaar bezeichnete sich als Gönner des Klosters, in dessen Kirche sie auch ihre letzte Ruhestätte gewählt hatten. Fernerer Schutz wird Grünhain versprochen, Zeugen dieser Abmachung waren „Herr Conrad zu den gezeiten zur Slethin Pfarrer”, Konrad von Zedewitz, kgl. böhm. Harnischmeister, und Konrad Timpel, Burger zu Slethin, u.a.m.”
Damit fand die Schönburgische Periode von Schlettau für immer ihren Abschluß.
Vergenwärtigen wir uns nun den Umfang und die grenzen der Herrschaft, so umfaßte ´sie
Königswalde links des Pöhlbaches, Cunersdorf (Buchholz existierte noch nicht, erst seit 1501), die Stadt Schlettau, Walthersdorf, Sehma und Cranzahl, sowie die Gegend um den Bärenstein. Die Grenzen waren folgende:
Im Osten:  der Pöhlbach, soweit er in der Königswalder Flur fließt und dann flußaufwärts bis
Weipert und Bärenstein.

Im Norden: die Flurgrenzen Königswalde (Amtsseite) - Geyersdorf, Cunersdorf - Kleinrückerswalde(einschließlich der an Buchholz abgetretenen Gebiete) - Buchholz - Frohnau
(bis an den Scheidebach, vom Schottenberg kommend, bei der vorderen Mühle in die Sehma
fliesend, die Herrschaft Schlettau von der Herrschaft Pöhlberg trennend) - Dörfel - Hermannsdorf - Stockholz. (Diese Nordgrenze, sowie das innerhalb der Königswalder Flur
gelegene Stück Ostgrenze hatten große Bedeutung: früher stellten sie den Zug der böhmischen
Landesgrenze dar, mit Ausnahme der Strecke Schlettau - Hermannsdorf, welche die Grenzlinie
zwischen dem ernstinischem kurfürstentume und dem albertinischem Herzogtume bildetete.

Im Westen: die Flurgrenzen Schlettau - Elterlein, Scheibenberg - Oberscheibe.

Im Süden: die Flurgrenzen Walthersdorf - Crottendorf, Cranzahl - Neudorf (ehem. Kratzdorf), Bärenstein, Stahlberg - Niederschlag.

Die Außengrenzen berühren folgende Gebiete:

Im Osten: die Herrschaft Hassenstein mit Preßnitz; die Herrschaft Wolkenstein mit Königswalde (Ratsseite = ehem- Lichtenhain) und Goswinsdorf (Giersdorf, jetzt Jöhstadt).

Im Norden: die Herrschaft Pöhlberg mit Geyersdorf, Kleinrückerswalde (1495 Ruckerswalde
prope (bei ) Sleten), frohnau Dörfel und dem früher dazugehörigem, später an Grünhain übergegangenen Hermannsdorf.

Im Westen und Süden:  der oberwäldische teil der Grafschaft hartenstein und der Stadt Elterlein, der Flurvon Scheibenberg und den Dörfern Oberscheibe, Crottendorf, Neudorf, und die Flur von Niederschlag.

Daß das umschriebene Gebiet zu Böhmen gehörte, ersahen wir aus den Urkunden.
Daß der ganze Bezirk der Herrschaft Schlettau böhmisch war, dafür sprechen auch die slavischen (tschechischen) Ortsnamen ebenso, wie die deutschen Namen ein Zeugnis für die
Kolonialisierung durch Deutsche ablegen. denn deutsch sind Walthersdorf, Cunersdorf,
Cranzahl, Königswalde. Walther und Konrad sind Namen  deutscher Lokatoren, welche die
Anlage der nach ihnen genannten Ortschaften in die Hand nahmen.
Cranzahl ist eine Flurbezeichnung. Der Ortsname besagt soviel wie Krähenschwanz (mittelhochdeutsch zagil = Schwanz) und kennzeichnet damit die Gestalt der Gemarkung.
Königswalde endlich - die linkke Dorfseite oder richtiger: die Ansiedlung auf dem linken
Bachufer führte den Namen allein, die gegenüberliegende (so urkundlich 1291) hieß Lichtenhain - verrät uns noch erstens die waldige Beschaffenheit der Gegend bei der damaligen Besiedlung und zweitens den Grundherren des Bodens: König von Böhmen.

Die Rote Pfütze schied das Gebiet von Böhmen und das der reichsunmittelbaren Grafschaft

Hartenstein, welche damals noch die Burggrafen von Meißen inne hatten, während  jenseits des Scheidebaches (Rote Pfütze) die reichslehnbare Herrschaft Pöhlberg anhob, welche damals noch die Burggrafen von Altenburg besaßen.

Schlettau war wohl damals königlich und hier residierte ein Burgvogt, dessen Aufgabe darin bestand, die Verbindung zwischen den königlichen Festen Preßnitz und Schwarzenberg (seit1313 böhmisch) aufrecht zu erhalten.

Die slawischen Namen verraten ja ganz deutlich die tschechische Interessenssphäre.

Slatina (Schlettau) bedeutet Sumpf, hingegen bedeutet zeme (Sehma) soviel wie fester Boden.

So bieten sich nicht nur die Formen Slatina und Sehma, letztere dreifach, nämlich das Dorf Sehma, von dem der Bach erst seinen Namen empfing, die Vorstadt von Schlettau, Kleinsehma, und das Vorwerk Rothensehma, sondern auch solche wie der Lauseberg, die Lausewiese, vielleicht auch der Zschapelwald dar.

Es liegt hier ein sehr alter Straßenzug vor: der Weg überschritt die Zwönitz (früher Chemnitz), führte an Burgstädtel (Stätte der alten Quedlinburg) vorbei an die „Kutten”(Grenze) bei Elterlein, weiter durch Brünlas (d. i. Brünnlein) zur Roten Pfütze, wo ein Funkenburg (jetzt Gasthof „Finkenburg”) als Feuersignalstation an der böhmischen Grenze diente. Dann ging es über den Lauseberg nach Schlettau, und hier wurden die rote pfütze und Zschopau passiert.

Letztere hieß noch bis Anfang des 17. Jahrhunderts nur bis Wolkenstein „Zschopau”, von da an aufwärts in ihren einzelnen Teilen „Wiesener Wasser”, „Tannenberger Wasser” und im Gebiet Schlettaus „Schlettauer Bach”.

In Schlettau erhob sich inmitten sumpfiger Niederung eine Wasserburg. Ihr gegenüber auf festen Grund und Boden an der Ostseite der heutigen Stadt lag eine kleine Ansiedlung (Kleinsehma).  Von da ab führte die Straße den Zschapelwald hinauf ins Tal, wo sie auf Sehma

und Rotensehma  stieß, nahm auch einen Seitenweg auf, der von Schwarzenberg aus dem Mittweida-Tal südlich von Crottendorf über Cranzahl herkam und in Kühberg endete.

Die Hauptstraße aber ging weiter über den Pöhlbach, wo eine Befestigung am Schloßsteine Deckung bot, bis zur Feste Preßnitz.

Schlettau und Preßnitz waren also zwei Paßfestungen die einen wichtigen Ein- und Ausgang
Böhmens schlossen.

Seit wann die Bewachung der Straße dem Hause Schönburg, welches an der Verlängerung derselben nach Böhmen hinein  den Hassenstein erbaute, vom König anvertraut wird , läßt sich leider aus Mangel an jeglichen Urkunden  nicht mehr ausmachen. Andernfalls darf man annehmen, daß es mindestens sieben Jahrzehnte lang Schlettau im Besitz gehabt hat.

Aus 4 Urkunden welche die Ausübung des Kollaturrechtes (Priesterbestimmung) durch das Kloster Ggrünhain belegen schließt man auf einen Besitzstand des Klosters Grünhain, über das Schlettauer Gebiet von 1413 bis 1435.

Desgleichen geht aus einer Urkunde Kaisers Sigismunds vom 5. Dezember 1436 hervor, der auf Bitten des Konvents ihm in seiner Eigenschfat als König von Böhmen  im Einverständnis mit den Ständen (baronum nostrorum)  und der Regierung (regni) dieses Landes seines Vaters, Kaisers Karl IV., Privileg für Schlettau (Sletene) und Umgebung, das wie wir sehen, 1367 für Bernhardt von Schönburg ausgestellt ward, seinerseits bestädigt und erneuert.

Damit ist zugleich ausgesprochen, daß damals noch wie so manche Ortschaft, die das Kloster Grühnhain um Kaaden herum besaß, so auch die Herrschaft oder das Amt Schlettau unter böhmischer Oberhoheit sich befand.    

In dieser Periode der Klosterherrschaft fällt ein schweres Unglück, welches die Herrschaft traf. Die Hussiten drangen im Jahre 1429 über das Gebirge. sie plünderten u. a. Crottendorf ganz aus, branden Kratzdorf nieder, welches als Neudorf wieder aufgebaut ward, verwüsteten
Schlettau, Sehma, Cranzahl und Waldhäuser am Bärensteine. Auch das feste Schloß widerstand dem Ansturme nicht.

Infolge dieses kriegerischen Ereignisse lagen natürlich Handel und Wandel in Schlettau darnieder, und so kam es denn dahin, daß die Bürgerschaft der Stadt (Slete) sich genötigt sah, bei dem sächsischen Kurfürsten friedrich V. dem Sanftmütigen, wegen ihres Freimarktes im Jahre 1432, vorstellig zu werden.

Sie beschwerden sich darüber, daß die Herren von Schönburg und von Waldenburg, sowie des Klosters zu Grünhains Leute denselben (den Markt) „ganz verwüstet und darniedergelegt” hätten, da man auf den Dörfern ringsum etliche  Zeit schon 8d. h. seit der Zerstörung Schlettaus) Markt gehalten habe.

(Die Herren von Schönburg, die im Jahre 1406 die Grafschaft Hartenstein erworben hatten, kamen hierbei in Betracht mit den Orten Crottendorf, Neudorf und Oberscheibe, die edlen von Waldenburg nur mit dem Königswalde rechts des Pöhlbaches (Annaberger Seite), da Goswinsdorf (Jöhstadt) und Botendorf von den Hussiten zerstört worden waren.

Unter den Leuten des Klosters grünhain sind die Bewohner von Hermannsdorf und alle diejenigen, die auf dessen Boden im oberen Tale der Mittweida ansässig waren, zu verstehen.

Da der Kurfürst Schutzvogt des Klosters Grünhain und Lehnsherr der edlen von Schönburg und Waldenburg war, so wande sich die Stadt an ihn und bat, soweit seine landesherrliche Gewalt reiche, um Aufrichtung und neue Befestigung ihres Freimarktes.

Friedrich der Sanftmütige versprach in einem Erlasse von Weißenfels aus seinen Rechtsschutz und wies seine Vögte zu Zwickau  und Stollberg an, über die Gerechtsamte Schlettaus zu wachen und den Übergriffen seiner Nachbarn zu wehren.

1452 sollte der Kurfürst in nähere Beziehung zur Stadt Schlettau treten.
In einer Meißner Chronik lesen wir zum Jahre 1452 die Nachricht:

„Die ketzerischen Böhmen plünderten die Stadt Schlettau, aber Friedrich, Herzog zu Sachsen,
überwand dieselben und nahm mit Gewalt Kirche und Schloß ein und nahm an die zweihundert Böhmen gefangen.” Auf diese Tatsache spielt auch eine Urkunde an deren Datierung leider fehlt, die jedoch vor das Jahr 1464, in welchem der Kurfürszt starb, anzusetzen ist. Hier bemerkt Friedrich V., mit dem seine beiden Söhne Ernst und Albrecht als Aussteller der Urkunde fungieren, daß er seiner Zeit „die Slethen” seinen „siehanden uß der Crohnen zu Beheim mit dem Swerte” habe „furstlichen angenommen.”

Die Herrschaft sei vordem, um 1430, vom Kloster Grünhain erkauft und ihm von Kaiser und
Königen (Wenzel und Sigismund) übereignet und bestätigt worden.

Abt Johannes habe nun gebeten, daß sein Konvent sie von dem gestrengen Sigismund von Miltitz wieder einlösen dürfe, und seiner Bitte sei willfahrtet worden. Der Rückkaufspreis in der Höhe von 800 Schock Groschen sei bereits erlegt worden.

Die sächsischen Fürsten wiesen nun „das Schloß Sleten..... mit Stadt, Dorffern, zcinsen, renthen, gerichten, mit anderen nuttzen, wirden , friheiten unde gerechtigkeiten, also die formals zum grunhain gekoufft” für immer ans Kloster. „Was auch unser Ambtman indes deme slosse Slethin haben zugewand und gefugit, sol dabey unveruckt bleibin ane alle widerrede.”

Das Kloster darf jedoch Schlettau nicht wieder verpfänden oder verkaufen, vergeben und (der sächsischen Landeshoheit) entwenden.
Friedrich nimmt es samt seinen Söhnen in landesherrlichen Schutz, der auch die Klosterdörfer
um Altenburg, Zwickau, Chemnitz, Grünhain und Schlettau umfaßt, und gebietet allen Edlen  und behörden seiner Länder, diesen bei vermeidung fürstlicher Ungnade zu respektieren.

Jedenfalls ist aus dieser Urkunde zu entnehmen, daß im Jahre 1452 die Landeshoheit wechselte. Schlettau trat in die Abhängigkeit von Meißen kraft kriegerischer Eroberung.

Von der böhmischen Lehnshoheit wie z. B. bei Stollberg oder Schwarzenberg im Vertrage zu Eger (1459) ist bei ihm nie die Rede. Nur die kirchliche Abhängigkeit vonm Erzbistum Prag
erhielt sich bis zur Einführung der Reformation (Januar 1529).

Weiter ersieht man aus der Urkunde Friedrich V. und seiner Söhne, daß Grünhain infolge pekunärer Verluste, die es im Hussittenkriege erlitt - gingen doch die Klostergebäude in Flammen auf und mußten vollständig neu aufgeführt werden- sich gezwungen sah, sein Amt Schlettau auf längere Zeit hinaus zu verpfänden. Der Termin der Verpfändung, die natürlich vor dem jahre 1452 stattgefunden hat, liegt hinter dem Jahre 1436, wie aus oben dargelegten hervorgeht. Derjenige aber, der das Amt pfandweise übernommen hat, ist kein anderer als der sächsische Kurfürst gewesen. Das erhellt ganz klar aus Nachstehendem: Nikolaus von Lobkowitz, Herr auf Hassenstein, jenem ehemals (bis 1418) Schönburgischen Schlosse, hatte am 30. November 1449 mit Herzog Friedrich (dem Sanftmütigen) von Sachsen eien Dienstvertrag auf drei Jahre gegen ein jährliche Besoldung von 200 Sckock geschlossen. Um seine schuldforderungen durch Faustpfand sicher zu stellen, ließ er seinen Söldnerhauptmann Niklas Dachs Schloß und Städtlein Schlettau, welches sich zur Zeit als Pfandbesitz in den Händen seines Dienstherrn befand, besetzen. Er „unterwand sich”, wie es in der noch erhalten Beschwerdeschrift des Kurfürsten heißt, „Stadt und Schloß, dazu wider Gott, Recht und ohne Schuld mit eigner Gewalt, ohne unser Wissen und Willen, wissentlich  und offenbar”. Alsbald erschien ein sächsisches Heer unter Anführung Veits von Schönburg, Herrn zu Glauchau und Waldenburg, des Antonius von Schönburg und des  Kaspar von Rechenberg, belagerte und berannte (darum schrieb der Chronist expugnavit) das Schloß und nötigte die böhmische Besatzung zur Übergabe. „Vor der Slete”, d. h. im sächsischen Lager, ward bereits am 23. April 1453 die Kapitulation abgeschlossen.

Hauptleute Nickel Dachs, Janko Pryßner und Siegmund Schönfels ergaben sich mit alllen Gesellen, die mit ihnen  das Schloß Schlettau besetzt gehalten hatten, als Gefangene dem Herzog Friedrich. Dafür gelobten ihnen die drei sächsischen Anführer nebst anderen Adlgen

„für ihren Leib”, garantierten ihnen also ihr Leben. Auch sollten sie „mit ihrer Habe und ihrem Geräte” abziehen dürfen, sich jedoch dem Kurfürsten auf Mahnung des Nickolaus von Lobkowitz, ihres Soldherrn, „mit Gerät und Pferden” wieder herstellen.(Dresdner Hauptstaatsarchiv, Original Nr. 7517.)

Wir besitzen noch eine Aufforderung an den v. Lobkowitz, er möge die in Schlettau gefangenen und freigelassenen Böhmen mahnen, aus dem Jahre 1457. (Ebda, Nr. 7521.)

Denn erst in diesem Jahre kam die Schlettauer Angelegenheit zum Abschlusse.

Auf einen Tag zu Chemnitz, der am 1. April abgehalten ward, einigten sich der Kurfürst und der Schloßherr von Hassenstein „wegen aller Gebrechen um Slete”. Danach sollten die Gefangenen auf beiden Seiten ohne Entgelt freigegeben werden. Der Kurfürst aber verpflichetete sich, seine Schuld von 600 Schock ratenweise abzutragen. Er stellte endlich
am 30. Mai des Jahres 1457 zu Wolkenstein eine urkunde aus, worin alle Verschreibungen,
die noch nicht zurückgegeben waren, für ungültig erklärt werden. Am 11. Juni 1457 übernahmen die Städte Zwickau und Chemnitz für ihn die Bürgschaft (Ebda, Nr. 7517 und Nr.7525). 

Nachdem übrigens der Kurfürst vom Kloster Grünhain die Herrschaft Schlettau in Pfandbesitz übernommen hatte, tat er sie amtsweise wie üblich an adlige Personen aus.
Solche pachteten ihm die Einkünfte von Schlettau auf gewisse Zeiträume, meist 3 - 6 Jahre, ab und übten die richterliche und administrative Gewalt innerhalb des verpachteten Gebietes in seinem Namen, „Amtsleute” aus. Ihrer und der baulichen Aufwendungen, die sie für das Schloß Schlettau gemacht, gedachte jene undatierte Urkunde des Kurfürsten und seiner beiden Söhne. Als derartige Pachtinhaber sind uns benannt. Paul von Weißbach und Jobst von Posseck (auf Weischitz), zwei Vogtländer, für die sich Killian von Mosel  samt seinem Sohne verbürgte; ihnen gemeinsam ersetzte der Kurfürst 366 Schock, 40 Groschen und 300 Goldgulden für Schäden die sie, in seinen Diensten, bisher erlitten hatten. (Ebda, Nr.7333 b.)

Zeitlich folgte ihnen, wahrscheinlich unmittelbar, der oben erwähnte Sigismund von Miltitz.
Schlettau blieb, seitdem es einmal Pfandbesitz geworden war, auch nach seiner Wiedereinlösung unter sächsischer Hoheit.
Im Jahre 1559 verschrieb Kurfürst August seinen Kriegsobersten Wolf Tiefstädter (gest. zu Schlettau am 1. Oktober 1572 ) „den Gebrauch unnd  nuzung des hauses (Schlosses) zu Sletten mit dem Forberge doselbst samt den Ackerbau, Wiesewachs, Pferde- und handdiensten, Fischwassern, teichlein Samptt andern stucken nach Inhalts eines Ime zugestellten Vorzeichnis, welches dazumahl uff 55 gute schock Jerlicher nuzung angeschlagen, Samptt der Rehe- , Fuchs-, Hasen Jagtt und den Niederweidwerg Inn dem Amptt Schletten, auch frei Feuerholz mitt den zugehörigen Dienstenn Inn das Hauß unnnd forwerck Schletten, doch das er bescheidene maß darinnen zu halten hatte”. 
 

Zeitabläufe:

11. bis 12. Jahrhundert: Tschechische Niederlassung an der Straße Zwönitz - Preßnitz

13. Jahrhundert:  Königlich böhmische Burggrafschaft 

Mitte des 14. Jahrh. bis    20. Januar 1413: Gehörte es den  Adligen von Schönberg aus der   Linie Crimmitschau - Hassenstein

20. Jan. 1413 - 1536:  Grünhainer Klosterbesitz

2/3   des 15. Jahrh.:  Kurfürstlich sächsischer Pfandbesitz

1536 - 1797:  Kurfürstlich sächsischer Besitz

 
Die Befestigungsanlagen Schlettaus

Schlettau war in früherer Zeit einmal, durch mancherlei Anlagen, erheblich befestigt.
Sowohl die Sorben, als auch die Deutschen haben bei der Anlage eines sogenannten Straßenpostens Wert daruf gelegt, daß sie einen Ort hierzu fanden, der vermöge seiner Lage
natürliche Befestigungen aufwies. Solche waren entweder hohe Felsen (Wolkenstein,Scharfenstein, Kriebstein usw.) oder schwerzugängliche Stellen an Wasserläufen,
Teichen, Sümpfen und Morästen. Solcherelei Anlagen waren Wasserburgen, als da waren u. a. Hartenstein, Tannenberg und zweifelsohne Schlettau.
Überlegt man, daß die Burg Schlettau im Mündungsdreieck der Zschopau und der Roten  Pfütze ganz sicherlich entstand, so war von Natur aus die Burg von den 2 Wasserteichen aus gegen Angriffe geschützt.
Als weiterer natürlicher Schutz waren 3 Teiche der Burg vorgelagert, von denen zwei heute
noch vorhanden sind. der eine größere ist noch in ursprünglicher Ausdehnung fast warzunehmen.
Ein dritter Teich ist gänzlich verschwunden, er ist dem Verlandungsprozeß verfallen, d. h. er wurde durch Binsen und Gräser nach und nach „aufgefressen”. Hinzu kamen noch gewaltige Sümfe, die sich ringsum ausbreiteten.

So war also die Burg Schlettau von natur aus außerordentlich befestigt.
Hinzu kommen nun künstliche Bestigungsanlagen von Menschenhand zur Erhöhung der Verteidigungsmöglichkeit aufgerichtet.
Da war ein tiefer und breiter Wallgraben der um das Schloß lief. dieser konnte so reichlich mit Wasser gefüllt werden, daß er ein wesentliches Hinderniß für die Feinde bildete.
Von diesem einstmaligen Schloßgraben ist heuet noch ein stück vorhanden. Es lassen sich Ausmaße von 8 m breite und 4 - 5 m Tiefe deutlich erkennen.
Der Schlettauer Schloßgraben war zur Reformationszeit noch ständig mit Wasser gefüllt.
Alte Unterlagen im Dresdner Hauptstaaatsarchiv besagen u. a. daß er  etliche Schock karpfen enthielt.
Neben dem Wallgraben waren ein Hauptverteidigungswerk die gewaltigen Maueranlagen, von den das neuzeitliche Schloß nur noch ganz spärliche Reste besitzt. (Im Schloßgarten stand 1927 noch ein alter Mauerturm). Die Schloßmauer diente als Wehr nach der Stadtaußenseite.
Über den Wallgraben führte  eine Zugbrücke.
Als sich im 11. und 12. Jahrhundert mehr und mehr die Stadt neben der Burg erweiterte, mußten die Bürger darauf sehen, auch dem Städtchen eine Befestigung zu geben.
Da war es zunächst die Ringmauer die um Schlettau lief.
In der Stadtmauer waren Mauertürme von viereckiger Gestalt eingefügt, die aus der Mauerlinie hervorsprangen und an Höhe die Mauer selbt um ein weniges übertrafen.
die Türme standen 60 bis 70 Meter voneinender entfernt. Auf den Mauerkronen der Türme
befand sich der sogenannte Wehrgang, der zum Schutze gegen Pfeile und Wurfgeschosse, ebenso  wie der Turm  selbst, mit ziegel überdacht war.
Um die ganze Stadt Schlettau lief, nebender Mauer, noch der Stadtwallgraben.
Ständig trocken, konnte dieser bei Krieg und sonstiger Gefahr schnell mit Wasser
gefüllt werden. Er mußte daher annehmbar von beträchtlicher Tiefe sein, da die Terrainverhältnisse sich dem Niveau der Zschopau und der „Roten Pfütze” anpassen mußten.

Der Beutegraben (Beuten bedeutet rasten, warten), man begründet den Namen damit, daß Schlettau von alters her Marktrecht besaß. Die Kaufleute mußten hier ihre Waren feilbieten,
als Gegenleistung für die Gestellung eines Fähnleins Landsknechte für ihren Reiseschutz.

Während des  des Aufenthalts, hätten nun die Fahrzeuge im trockenen Graben der Stadt „beuten”, also rasten oder warten müssen.

Weiter gehörten zur Stadtmauer die Stadttore und Pförtlein. Schlettau hatte 3 Tore:

Das Annaberger Tor, auch Frohnauer oder Zschopautor genannt, das Elterleiner Tor und

das Böhmische Tor. Alle führten das Schlettauer Stadtwappen.

Eine innere Festigung erhielt die Stadt durch das Stadtrecht, Marktrecht, Braurecht und Gerichtsrecht.

Der Schlettauer Markt war berühmt und als einer der ältesten Märkte weit bekannt.

Aufgrund der ausgezeichneten Wasserverhältnisse von Schlettau verlieh der Landesfürst

das Braurecht.

Hauptfaktor der Blütezeit von Schlettau war das Gerichtsrecht. Die Gerichtsbarkeit oblag der

Schloßherrschaft, Schlettau wurde zum „Amt Schlettau”.

An Gerichtstagen gab es großen Zuzug nach Schlettau und viel Geld kam in die Stadt. Die Schlettauer Amtsleute saßen auch an anderen Orten der Pflege Schlettau zu Gericht.

So stand  Schlettau im Mittelalter da.

Quelle:    Eine erzgebirgische Geschichtsskizze nach dem Chronisten  Lc.Dr. Bönhoff, Annaberg,           4. Beilage Obererzgebirgische Zeitung 16. Juli 1927



 
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